Donnerstag, 20. August 2026
Muss ich ChatGPT-Texte auf meiner Website als KI kennzeichnen?
Ratgeber

Muss ich ChatGPT-Texte auf meiner Website als KI kennzeichnen?

Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Wer ChatGPT oder andere generative KI-Systeme für Blogartikel, Nachrichten, Ratgeber oder Unternehmenswebseiten verwendet, fragt sich deshalb: Muss unter jedem KI-Text jetzt „erstellt mit ChatGPT“ stehen?

Die Antwort lautet: Nein. Es gibt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden Text, bei dessen Erstellung künstliche Intelligenz verwendet wurde.

Besonders relevant wird Artikel 50 des EU AI Acts bei KI-generierten oder manipulierten Texten über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Aber selbst dort gibt es eine wichtige Ausnahme: Wurde der Inhalt substanziell von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, ist nach den aktuellen EU-Leitlinien keine KI-Kennzeichnung erforderlich.

ChatGPT-Texte kennzeichnen: Das Wichtigste

Situation KI-Hinweis erforderlich? KI schreibt einen Text vollständig, keine menschliche Prüfung bei Themen von öffentlichem Interesse grundsätzlich ja KI-Text wird fachlich geprüft, korrigiert und redaktionell freigegeben grundsätzlich nein ChatGPT liefert nur Ideen oder eine Gliederung grundsätzlich nein KI verbessert Rechtschreibung oder Formulierungen grundsätzlich keine Kennzeichnung allein deshalb Mensch prüft nur Rechtschreibung des fertigen KI-Textes kann nicht als ausreichende menschliche Prüfung gelten KI schreibt Nachrichten zu Politik oder Wirtschaft ohne Redaktion grundsätzlich kennzeichnungspflichtig Redaktion prüft Fakten, Quellen und Aussagen und übernimmt Verantwortung Ausnahme von der Kennzeichnung möglich KI schreibt einfachen Unternehmens- oder Servicetext nicht automatisch kennzeichnungspflichtig

Entscheidend ist also nicht allein die Frage „War ChatGPT beteiligt?“, sondern wie der Text entstanden ist, worüber er informiert und welche menschliche Kontrolle stattgefunden hat.

Seit wann gelten die neuen Regeln?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Das bestätigt sowohl die Europäische Kommission als auch die Bundesnetzagentur.

Die Regelung betrifft allerdings nicht pauschal jeden KI-generierten Text im Internet.

Für Webseitenbetreiber besonders wichtig ist Artikel 50 Absatz 4 des AI Acts.

Danach müssen Betreiber eines KI-Systems bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte offenlegen, wenn diese veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Was sind „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“?

Dieser Begriff ist deutlich weiter gefasst, als man zunächst vermuten könnte.

Die Europäische Kommission nennt unter anderem:

  • Politik und demokratische Prozesse,
  • öffentliche Verwaltung,
  • Recht und Strafverfolgung,
  • Grundrechte,
  • öffentliche Sicherheit,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Umwelt,
  • Verbrauchersicherheit,
  • wirtschaftliche Entwicklungen,
  • finanzielle Entwicklungen,
  • wissenschaftliche Entwicklungen,
  • kulturelle Entwicklungen.

Damit kann die Regelung nicht nur klassische Nachrichtenseiten treffen.

Auch ein Ratgeberportal zu Gesundheit, Finanzen, Recht oder Verbraucherschutz kann Texte veröffentlichen, die Angelegenheiten von öffentlichem Interesse behandeln.

Muss ein mit ChatGPT geschriebener Gesundheitsratgeber gekennzeichnet werden?

Nicht automatisch.

Nehmen wir als Beispiel einen Artikel:

„Wie hoch sollte der Blutdruck ab 50 sein?“

Ein solcher Text betrifft das Thema öffentliche Gesundheit und kann damit grundsätzlich in den relevanten Bereich fallen.

Wenn ChatGPT den Artikel vollständig erzeugt und dieser ungeprüft veröffentlicht wird, kann eine Kennzeichnungspflicht bestehen.

Anders sieht es aus, wenn eine Redaktion den Artikel anschließend tatsächlich bearbeitet:

  • Aussagen werden überprüft,
  • medizinische Angaben werden kontrolliert,
  • Quellen werden geprüft,
  • Fehler werden korrigiert,
  • einzelne Abschnitte werden verändert oder entfernt,
  • und eine Person oder ein Unternehmen übernimmt die redaktionelle Verantwortung.

Dann greift nach den Leitlinien der Europäischen Kommission die Ausnahme für menschliche Überprüfung beziehungsweise redaktionelle Kontrolle.

Reicht es, den KI-Text einmal durchzulesen?

Nicht unbedingt.

Genau diesen Punkt hat die Europäische Kommission konkretisiert.

Eine rein oberflächliche Kontrolle reicht nicht aus. Nur:

  • Rechtschreibung korrigieren,
  • Grammatik verbessern,
  • Formatierung ändern oder
  • den Text kurz überfliegen

gilt nach den EU-Leitlinien nicht automatisch als ausreichende menschliche Überprüfung.

Unter Human Review versteht die Kommission vielmehr eine bewusste inhaltliche Prüfung durch eine Person, die genügend Wissen und fachliches Urteilsvermögen für das jeweilige Thema besitzt.

Bei einer Redaktion kann dies beispielsweise bedeuten, dass ein verantwortlicher Redakteur:

  • Fakten kontrolliert,
  • Quellen bewertet,
  • Aussagen hinterfragt,
  • den Inhalt ändern oder ablehnen kann und
  • anschließend die Veröffentlichung freigibt.

Das entspricht im Kern einem normalen redaktionellen Qualitätsprozess.

Was bedeutet redaktionelle Verantwortung?

Zusätzlich muss eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernehmen.

Der Artikel darf also nicht vollkommen automatisiert von einem KI-System produziert und ohne verantwortliche Instanz veröffentlicht werden.

Die Kommission beschreibt redaktionelle Kontrolle als tatsächliche Befugnis einer verantwortlichen Redaktion beziehungsweise eines Redakteurs, einen Inhalt aus sachlichen Gründen zu genehmigen, zu verändern oder abzulehnen.

Für professionell betriebene Webseiten bedeutet das praktisch: Ein klarer redaktioneller Workflow ist wichtiger als die bloße Frage, ob bei der Erstellung ChatGPT eingesetzt wurde.

ChatGPT nur als Hilfsmittel: Muss ich das erwähnen?

In vielen Fällen nicht.

Beispiele für unterstützende Nutzung sind:

  • Themenideen entwickeln,
  • Überschriften vorschlagen,
  • eine Artikelstruktur erstellen,
  • Formulierungsalternativen finden,
  • einen Absatz kürzen,
  • Rechtschreibung verbessern,
  • Tabellen strukturieren,
  • Informationen zusammenfassen.

Allein daraus folgt keine allgemeine Pflicht, unter dem Artikel einen Hinweis wie „Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt“ anzubringen.

Der AI Act konzentriert sich bei veröffentlichten Texten auf bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte und insbesondere auf Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne ausreichende menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle.

Beispiel: Wann müsste ein Artikel gekennzeichnet werden?

Ein Nachrichtenportal lässt eine KI automatisch Meldungen über die aktuelle Wirtschaftslage schreiben.

Die KI:

  1. sammelt automatisch Informationen,
  2. erstellt daraus einen fertigen Artikel,
  3. veröffentlicht diesen direkt auf der Webseite,
  4. ohne dass ein Redakteur Fakten oder Quellen überprüft.

Hier liegt ein klassischer Fall vor, bei dem die Transparenzpflicht relevant sein kann.

Anderes Beispiel:

ChatGPT erstellt einen ersten Entwurf. Ein Redakteur recherchiert anschließend selbst, kontrolliert Primärquellen, korrigiert Zahlen und Aussagen, streicht fehlerhafte Passagen, ergänzt eigene Informationen und entscheidet letztlich über die Veröffentlichung.

Dann kann die Ausnahme aufgrund menschlicher Überprüfung, redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortung greifen.

Wie kann ein KI-Text gekennzeichnet werden?

Ist eine Kennzeichnung erforderlich oder soll freiwillig Transparenz geschaffen werden, muss verständlich werden, dass KI an der Erstellung beteiligt war.

Mögliche Hinweise sind beispielsweise:

  • „Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
  • „KI-generierter Inhalt.“
  • „Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt.“
  • „Mit KI erstellter und nicht redaktionell geprüfter Inhalt.“

Die Europäische Kommission hat zudem eigene EU-Icons für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Informationen dazu gibt es auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission zu KI-Kennzeichnungen.

Was bedeutet das für Blogs und Ratgeberseiten?

Für professionell geführte Webseiten ist vor allem der redaktionelle Prozess entscheidend.

Wer KI lediglich als Werkzeug verwendet und jeden Artikel anschließend fachlich prüft, Quellen kontrolliert, Änderungen vornimmt und selbst die redaktionelle Verantwortung übernimmt, muss nicht automatisch jeden Beitrag als KI-Text kennzeichnen.

Problematischer sind dagegen vollständig automatisierte Webseiten, auf denen KI-Texte zu Gesundheit, Finanzen, Politik oder anderen gesellschaftlich relevanten Themen ohne substantielle Kontrolle veröffentlicht werden.

Hier kann die seit August 2026 geltende Kennzeichnungspflicht unmittelbar relevant werden.

Fazit: ChatGPT-Nutzung allein löst keine Kennzeichnungspflicht aus

Nein, ein mit ChatGPT erstellter Text muss nicht automatisch als KI-generiert gekennzeichnet werden.

Seit dem 2. August 2026 müssen insbesondere KI-generierte oder manipulierte Texte gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und keine ausreichende menschliche beziehungsweise redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.

Wer dagegen einen echten redaktionellen Prozess etabliert, Inhalte fachlich überprüft, Quellen kontrolliert und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, kann nach Artikel 50 des AI Acts von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen sein.

Für Webseitenbetreiber lautet die wichtigste Regel daher nicht:

„Keine KI benutzen.“

Sondern:

KI darf unterstützen – die inhaltliche Verantwortung sollte beim Menschen bleiben.

Stand: 19. August 2026

Quellen

Gamble24

Gamble24

Autor:in bei Rategeber24

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