Die geplante Frühstartrente nimmt konkrete Formen an. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf beschlossen. Vorgesehen ist, dass der Staat für anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro für die private Altersvorsorge anlegt.
Der tatsächliche Start ist allerdings erst für den 1. Januar 2027 geplant. Als erste sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 teilnehmen. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll die Förderung für das Jahr 2026 rückwirkend berücksichtigt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Das Wichtigste zur Frühstartrente
| Frage | Geplante Regelung | Wie hoch ist die Förderung? | 10 Euro pro Monat | Wer startet zuerst? | Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 | Wann beginnt die Auszahlung? | Geplant ab 1. Januar 2027 | Was gilt für Jahrgang 2020? | Förderung für 2026 soll rückwirkend erfolgen | Bis wann wird gezahlt? | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | Müssen Eltern selbst einzahlen? | Nein | Können Eltern zusätzlich sparen? | Ja, bis insgesamt 6.840 Euro jährlich | Kann ein bestehendes Kinderdepot genutzt werden? | Nein | Ist ein eigener Antrag notwendig? | Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht vorgesehen | Kann das Geld mit 18 ausgezahlt werden? | Die staatliche Förderung grundsätzlich nicht |
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Welche Jahrgänge bekommen die Frühstartrente?
Nach dem aktuellen Regierungsentwurf startet die Frühstartrente zunächst mit Kindern der Jahrgänge 2020 und 2021.
Für den Jahrgang 2020 gibt es eine Besonderheit: Obwohl die entsprechenden Standarddepot-Verträge erst ab 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können, soll die Förderung für 2026 rückwirkend gewährt werden.
Danach soll das System schrittweise erweitert werden:
| Geburtsjahr | Geplanter Einstieg |
| 2020 | 2027, Förderung für 2026 rückwirkend |
| 2021 | 2027 |
| 2022 | 2028 |
| 2023 | 2029 |
| 2024 | 2030 |
Ab 2028 soll jeweils der Jahrgang neu hinzukommen, der in diesem Jahr das sechste Lebensjahr vollendet. Anspruchsberechtigt sollen Kinder und Jugendliche vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit erstem Wohnsitz in Deutschland sein.
Wie funktionieren die 10 Euro vom Staat?
Die Frühstartrente ist kein zusätzliches Kindergeld. Die 10 Euro werden deshalb nicht auf das Konto der Eltern überwiesen.
Stattdessen fließt das Geld monatlich in einen auf den Namen des Kindes laufenden, zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge. Damit investiert der Staat bis zu 120 Euro pro vollständigem Förderjahr für das Kind.
Eltern müssen kein eigenes Geld einzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Sie können den Vertrag allerdings zusätzlich besparen. Private Zuzahlungen sollen insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich sein – beispielsweise durch Eltern, Großeltern oder andere Personen.
Müssen Eltern die Frühstartrente beantragen?
Ein klassischer Antrag bei einer Behörde ist nach dem aktuellen Entwurf nicht erforderlich.
Eltern können bei einem zertifizierten Anbieter einen geeigneten Standarddepot-Vertrag auf den Namen ihres Kindes eröffnen. Der Anbieter soll anschließend die staatliche Förderung automatisch beantragen. Benötigt wird unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes. Zusätzliche Schulbescheinigungen sollen grundsätzlich nicht verlangt werden.
Wichtig: Ein bereits bestehendes Kinderdepot oder Juniordepot reicht nicht aus. Für die Frühstartrente muss es sich um einen speziell zertifizierten Standarddepot-Vertrag handeln. Diese Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können.
Was passiert, wenn Eltern gar nichts unternehmen?
Auch dann soll die Förderung nicht verloren gehen.
Wird kein eigener Standarddepot-Vertrag eröffnet, soll der Bund die Fördermittel kollektiv am Kapitalmarkt anlegen. Verwaltet werden soll diese Lösung durch die Deutsche Bundesbank.
Für den Jahrgang 2020 ist der Beginn dieser kollektiven Anlage für 2028 vorgesehen. Eltern erhalten damit zunächst Zeit, selbst einen passenden Vertrag auszuwählen. Wird später doch ein persönlicher Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, können die bis dahin kollektiv angelegten Mittel übertragen werden.
Was kostet das Depot?
Der Gesetzgeber will verhindern, dass ein großer Teil der vergleichsweise kleinen staatlichen Förderung durch Gebühren aufgezehrt wird.
Für die geförderten Standarddepot-Verträge soll deshalb während der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten auf 1 Prozent gelten. Zusätzlich dürfen Anbieter bis zur Volljährigkeit des Kindes keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen.
Gerade beim späteren Vergleich der Anbieter können trotzdem Unterschiede bei Anlageprodukten, Kostenstruktur und Wertentwicklung wichtig werden.
Kann das Kind das Geld mit 18 Jahren ausgeben?
Nein. Genau darin unterscheidet sich die Frühstartrente beispielsweise von einem klassischen Juniordepot.
Mit dem 18. Geburtstag endet zwar die monatliche staatliche Frühstartrentenförderung. Das angesparte Frühstartrentenvermögen soll grundsätzlich aber erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können.
Der Vertrag kann nach dem 18. Geburtstag mit eigenen Beiträgen weitergeführt oder das Kapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Private Eigenbeiträge sind davon teilweise anders zu behandeln: Sie können nach den jeweiligen Vertragsbedingungen entnommen werden, wobei auf die dazugehörigen Erträge Steuern anfallen können.
Sind die Gewinne steuerfrei?
Während der Ansparphase sollen Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags nicht laufend besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst später in der Auszahlungsphase.
Damit können Erträge über viele Jahre innerhalb des Altersvorsorgevertrags weiter investiert werden, ohne dass zwischendurch Steuern auf realisierte Erträge abgeführt werden müssen.
Fazit: Für Jahrgang 2020 wird es besonders interessant
Eltern von Kindern des Geburtsjahrgangs 2020 sollten die Entwicklung der Frühstartrente in den kommenden Monaten besonders aufmerksam verfolgen. Nach dem Regierungsentwurf soll dieser Jahrgang nicht nur 2027 starten, sondern zusätzlich die Förderung für 2026 rückwirkend erhalten.
Auch Kinder des Jahrgangs 2021 sollen direkt zum Start dazugehören. Danach wird die Frühstartrente Jahr für Jahr auf weitere Geburtsjahrgänge ausgeweitet.
Noch müssen Eltern allerdings kein Depot eröffnen und keinen Antrag stellen. Die speziellen Standarddepot-Verträge sollen erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Zudem befindet sich das Frühstartrentengesetz weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung sind deshalb weiterhin möglich.
Stand: 19. August 2026
Quellen
Bundesministerium der Finanzen: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, beschlossen vom Bundeskabinett am 12. August 2026.
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Frühstartrente, Stand 14. August 2026.