Die Frühstartrente soll Familien den Einstieg in die private Altersvorsorge ihrer Kinder erleichtern. Der Staat plant, für anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzuzahlen. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf startet das Programm am 1. Januar 2027 zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Kinder des Jahrgangs 2020 sollen die Förderung für 2026 rückwirkend erhalten.
Für Eltern stellt sich damit vor allem eine Frage: Muss ich die Frühstartrente beantragen?
Die kurze Antwort lautet: Nein, ein gesonderter Antrag bei einer Behörde ist nicht vorgesehen. Wer die Förderung in einem individuellen Depot für sein Kind nutzen möchte, muss allerdings einen geeigneten Standarddepot-Vertrag eröffnen. Die Beantragung der staatlichen Förderung übernimmt anschließend grundsätzlich der Anbieter.
Frühstartrente beantragen: Das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Antwort | Müssen Eltern einen Antrag stellen? | Nein | Was müssen Eltern stattdessen tun? | Einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag eröffnen | Ab wann ist das möglich? | Frühestens ab 1. Januar 2027 | Für wen startet die Förderung? | Zunächst Jahrgänge 2020 und 2021 | Wie hoch ist die Förderung? | 10 Euro monatlich | Wird eine Schulbescheinigung benötigt? | Grundsätzlich nein | Was wird benötigt? | Unter anderem die Steuer-ID des Kindes | Funktioniert ein bestehendes Juniordepot? | Nein | Was passiert ohne eigenes Depot? | Der Staat legt die Förderung kollektiv an | Geht die Förderung dadurch verloren? | Nein |
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Müssen Eltern die Frühstartrente selbst beantragen?
Ein klassisches Antragsverfahren, bei dem Eltern Formulare an eine Behörde schicken müssen, sieht der Regierungsentwurf nicht vor.
Stattdessen läuft die Förderung über den Anbieter des Altersvorsorgedepots.
Eltern schließen einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes ab. Der Anbieter beantragt anschließend automatisch die staatliche Frühstartrentenförderung, sofern die Eltern dieser Bevollmächtigung nicht widersprechen.
Das Verfahren soll damit möglichst automatisiert ablaufen.
So soll der Ablauf funktionieren
- Prüfen, ob das Kind zu einem anspruchsberechtigten Jahrgang gehört.
- Ab 2027 einen geeigneten Standarddepot-Anbieter auswählen.
- Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes eröffnen.
- Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben.
- Der Anbieter prüft beziehungsweise beantragt die Förderung automatisch.
- Der Bund zahlt monatlich 10 Euro in das Depot.
Eltern müssen also aktiv einen Vertrag auswählen, aber keinen separaten Förderantrag beim Staat ausfüllen.
Kann ich die Frühstartrente schon 2026 beantragen?
Nein.
Obwohl die staatliche Förderung für Kinder des Jahrgangs 2020 rückwirkend für das Jahr 2026 vorgesehen ist, können die dafür notwendigen Standarddepot-Verträge frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.
Eltern müssen deshalb im Jahr 2026 noch kein Depot eröffnen.
Gerade hier besteht Verwechslungsgefahr: Der Förderanspruch des Jahrgangs 2020 soll rückwirkend beginnen – das bedeutet aber nicht, dass Eltern bereits 2026 einen passenden Vertrag abschließen können.
Welche Unterlagen werden für die Frühstartrente benötigt?
Der bürokratische Aufwand soll gering bleiben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums müssen grundsätzlich keine zusätzlichen Nachweise wie Schulbescheinigungen eingereicht werden.
Bei der Eröffnung des Standarddepots wird jedoch die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt. Über sie sollen die Voraussetzungen automatisiert und papierlos geprüft werden.
Für Eltern dürfte es daher sinnvoll sein, rechtzeitig zu prüfen, ob die Steuer-ID ihres Kindes noch vorliegt.
Kann ich mein bestehendes Kinderdepot verwenden?
Nein. Ein bereits vorhandenes Kinder-, Junior- oder ETF-Depot kann für die staatliche Frühstartrentenförderung nicht einfach weiterverwendet werden.
Gefördert werden ausschließlich speziell zertifizierte Standarddepot-Verträge Altersvorsorge. Bestehende Juniordepots erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen in ihrer bisherigen Form nicht.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein vorhandenes Kinderdepot aufgelöst werden muss. Eltern können grundsätzlich weiterhin privat darüber für ihr Kind sparen. Die 10 Euro Frühstartrente fließen jedoch in den dafür vorgesehenen Altersvorsorgevertrag.
Was passiert, wenn Eltern gar kein Depot eröffnen?
Das ist einer der wichtigsten Punkte des geplanten Systems: Die staatliche Förderung soll nicht davon abhängen, ob Eltern aktiv werden.
Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, sollen die Fördermittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Verwaltung übernimmt nach dem Regierungsentwurf die Deutsche Bundesbank.
Für den Geburtsjahrgang 2020 soll diese kollektive Anlage zeitversetzt 2028 starten. Dadurch erhalten Eltern zunächst genügend Zeit, selbst einen Anbieter auszuwählen.
Wird später doch ein individuelles Standarddepot eröffnet, können die bislang kollektiv angesparten Fördermittel einschließlich der entsprechenden Erträge automatisch auf den persönlichen Vertrag übertragen werden. Ein solcher Transfer soll sogar noch nach der Volljährigkeit möglich sein.
Müssen Eltern eigenes Geld einzahlen?
Nein.
Die monatlichen 10 Euro Frühstartrente sind nicht von einem Eigenbeitrag abhängig. Eltern müssen also nicht zusätzlich sparen, um die staatliche Förderung zu erhalten.
Wer möchte, kann das Depot allerdings freiwillig aufstocken. Insgesamt sollen private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich sein. Einzahlen dürfen nicht nur die Eltern, sondern beispielsweise auch Großeltern oder andere Personen.
Was sollten Eltern jetzt konkret tun?
Im August 2026 besteht noch kein akuter Handlungsbedarf.
Der wichtigste Punkt ist momentan, die weitere Gesetzgebung abzuwarten. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Bundesregierung möchte es möglichst noch 2026 abschließen.
Eltern der Jahrgänge 2020 und 2021 können sich aber bereits darauf einstellen, ab Anfang 2027 die verfügbaren Standarddepot-Angebote zu vergleichen.
Interessant werden dann insbesondere:
- laufende Kosten,
- verwendete Fonds oder ETFs,
- Aktienquote,
- Anlagestrategie,
- Möglichkeiten für zusätzliche Einzahlungen,
- Benutzerfreundlichkeit und
- eventuelle Wechselmöglichkeiten.
Für die geförderten Standarddepots soll während der Ansparphase eine Effektivkosten-Grenze von 1 Prozent gelten. Bis zur Volljährigkeit dürfen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Kein Antrag nötig – aber Eltern können das Depot auswählen
Die Frühstartrente soll bewusst unkompliziert funktionieren. Eltern müssen keinen eigenen Antrag bei einer Behörde stellen. Wer selbst bestimmen möchte, wo die Förderung des Kindes investiert wird, eröffnet ab 2027 einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes. Die staatliche Förderung wird anschließend grundsätzlich automatisch über den Anbieter abgewickelt.
Wer gar nichts unternimmt, verliert die 10 Euro pro Monat ebenfalls nicht. In diesem Fall soll der Staat das Geld zunächst kollektiv anlegen.
Für Eltern gilt deshalb aktuell vor allem: Noch nichts übereilt abschließen. Die dafür vorgesehenen Standarddepot-Verträge gibt es ohnehin erst ab dem 1. Januar 2027.
Stand: 19. August 2026
Quellen
Bundesministerium der Finanzen: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, 12. August 2026.
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Frühstartrente, aktualisiert am 14. August 2026.