Donnerstag, 20. August 2026
BAföG-Wohnpauschale steigt auf 440 Euro: Ab wann gibt es mehr Geld?
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BAföG-Wohnpauschale steigt auf 440 Euro: Ab wann gibt es mehr Geld?

Studierende mit eigener Wohnung sollen künftig mehr BAföG für ihre Wohnkosten erhalten. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt: Die Wohnkostenpauschale soll von derzeit 380 Euro auf 440 Euro pro Monat steigen.

Die Erhöhung kommt allerdings später als ursprünglich angekündigt. Statt bereits zum Wintersemester 2026/27 sollen die 440 Euro nun zum Sommersemester 2027 gelten. Damit müssen betroffene Studierende noch mehrere Monate mit der bisherigen Pauschale auskommen.

Wichtig: Die Reform ist noch nicht endgültig Gesetz. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen Bundestag und Bundesrat das Vorhaben noch beraten.

BAföG-Wohnpauschale 2026 und 2027 im Überblick

Regelung Aktuell Geplant
Wohnpauschale bei eigener Wohnung 380 € 440 €
Erhöhung pro Monat +60 €
Mehrbetrag pro Jahr bis zu 720 €
Geplanter Start Sommersemester 2027
Grundbedarf Studierende 475 € später schrittweise höher
Reform endgültig beschlossen? Noch nein

Das derzeit geltende BAföG sieht für Studierende an Hochschulen einen Grundbedarf von 475 Euro vor. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, erhält zusätzlich einen Unterkunftsbedarf von 380 Euro monatlich. Diese Beträge stehen aktuell in § 13 BAföG.

Ab wann gibt es 440 Euro Wohnpauschale?

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die höhere Wohnkostenpauschale zum Sommersemester 2027 eingeführt werden.

Ursprünglich hatten Union und SPD geplant, die Erhöhung bereits zum Wintersemester 2026/27 umzusetzen. Aufgrund längerer Abstimmungen über die Finanzierung wurde dieser Termin jedoch um etwa ein halbes Jahr verschoben.

Für Studierende bedeutet das:

Im Wintersemester 2026/27 bleibt es zunächst bei 380 Euro.

Erst mit Inkrafttreten der Reform soll die Pauschale auf 440 Euro monatlich steigen.

Wer bekommt die 440 Euro?

Die Wohnkostenpauschale betrifft insbesondere BAföG-geförderte Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen.

Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob jemand beispielsweise

  • allein in einer Wohnung,
  • in einer Wohngemeinschaft,
  • in einem Studentenwohnheim oder
  • gemeinsam mit dem Partner

wohnt.

Entscheidend ist die BAföG-rechtliche Einordnung, dass der Studierende nicht bei den Eltern wohnt. Nach dem derzeitigen Gesetz werden dafür 380 Euro zum Grundbedarf hinzugerechnet.

Wer bei den Eltern wohnt, erhält dagegen aktuell lediglich einen deutlich kleineren Unterkunftszuschlag von 59 Euro.

Wie viel mehr BAföG sind 440 Euro?

Die geplante Erhöhung beträgt 60 Euro pro Monat.

Das klingt zunächst überschaubar, summiert sich über ein Jahr aber auf bis zu 720 Euro zusätzlich.

Zeitraum Zusätzlicher Betrag
1 Monat 60 €
6 Monate 360 €
12 Monate 720 €
3 Jahre 2.160 €

Ob ein BAföG-Empfänger tatsächlich exakt 60 Euro mehr ausgezahlt bekommt, hängt allerdings von seinem individuellen Förderanspruch ab.

Die Wohnpauschale ist ein Bestandteil der BAföG-Bedarfsberechnung. Einkommen, Vermögen sowie gegebenenfalls das Einkommen der Eltern können weiterhin Einfluss auf die tatsächlich ausgezahlte Förderung haben.

Muss meine Miete mindestens 440 Euro betragen?

Nein.

Die BAföG-Wohnkostenpauschale funktioniert nicht wie eine Erstattung der tatsächlichen Mietkosten.

Wer beispielsweise nur 350 Euro Miete für ein günstiges WG-Zimmer bezahlt, bekommt deshalb nicht automatisch weniger Wohnpauschale. Umgekehrt steigt die Förderung auch nicht, wenn eine Wohnung 700 oder 800 Euro kostet.

Die Pauschale soll einen typisierten Wohnbedarf abdecken.

Das bedeutet:

Die tatsächliche Miethöhe bestimmt nicht unmittelbar die Höhe der BAföG-Wohnpauschale.

Gerade in teuren Hochschulstädten kann deshalb auch die geplante Erhöhung auf 440 Euro deutlich unter der tatsächlichen Monatsmiete liegen.

Steigt auch der BAföG-Grundbedarf?

Ja – allerdings später.

Neben der Wohnkostenpauschale sieht der Gesetzentwurf eine schrittweise Erhöhung des Grundbedarfs für Studierende vor.

Geplant ist:

Zeitpunkt Grundbedarf
aktuell 475 €
Wintersemester 2027/28 503 €
Sommersemester 2029 563 €

Der Grundbedarf soll damit schrittweise auf das aktuelle Niveau der Grundsicherung angehoben werden.

Ab 2030 soll außerdem regelmäßig überprüft werden, ob die BAföG-Beträge erneut angepasst werden müssen.

Wie hoch könnte der BAföG-Bedarf dann sein?

Betrachtet man zunächst nur Grundbedarf und Wohnpauschale, ergibt sich für einen auswärts wohnenden Studierenden folgende Entwicklung:

Zeitpunkt Grundbedarf Wohnen Zusammen
aktuell 475 € 380 € 855 €
Sommersemester 2027 475 € 440 € 915 €
Wintersemester 2027/28 503 € 440 € 943 €
Sommersemester 2029 563 € 440 € 1.003 €

Hinzu können je nach persönlicher Situation beispielsweise Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung kommen.

Die tatsächlich ausgezahlte BAföG-Summe kann aufgrund von Einkommens- und Vermögensanrechnung niedriger liegen.

Muss ich die höhere Wohnpauschale neu beantragen?

Aktuell müssen Studierende wegen der angekündigten Erhöhung noch keinen zusätzlichen Antrag stellen.

Die Reform befindet sich nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat sollen den Gesetzentwurf im Herbst beraten.

Wer für das Sommersemester 2027 BAföG beantragt oder einen Weiterförderungsantrag stellt, sollte daher darauf achten, welche Regelung bis dahin tatsächlich verabschiedet wurde.

Es ist nicht sinnvoll, allein aufgrund der angekündigten 440-Euro-Pauschale heute einen Änderungsantrag zu stellen.

Warum wurde die Erhöhung verschoben?

Eigentlich sollte die höhere Wohnpauschale schon zum Wintersemester 2026/27 kommen.

Die Bundesregierung hatte jedoch über Monate Schwierigkeiten, sich auf die Finanzierung der geplanten BAföG-Reform zu verständigen. Noch Anfang Juni liefen entsprechende Abstimmungen zwischen den Ressorts.

Im Juli einigten sich die Koalitionsfraktionen schließlich darauf, die Leistungsverbesserungen später einzuführen. Die Wohnpauschale wurde auf das Sommersemester 2027 verschoben.

Am 12. August 2026 folgte schließlich der Kabinettsbeschluss.

Ist die Erhöhung auf 440 Euro schon sicher?

Noch nicht endgültig.

Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, aber noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens.

Der Gesetzentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Erst wenn das Gesetz beschlossen, ausgefertigt und verkündet wurde, stehen die endgültigen Regelungen fest.

Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind daher weiterhin möglich.

Nach dem aktuellen politischen Fahrplan soll die höhere Wohnpauschale aber zum Sommersemester 2027 kommen.

60 Euro mehr fürs Wohnen – aber erst 2027

Die BAföG-Wohnkostenpauschale soll von derzeit 380 auf 440 Euro monatlich steigen. Für auswärts wohnende Studierende bedeutet das bis zu 60 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 720 Euro mehr pro Jahr.

Der ursprünglich für das Wintersemester 2026/27 geplante Start wurde allerdings verschoben. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 soll die Erhöhung nun zum Sommersemester 2027 erfolgen.

Studierende müssen aktuell nichts Besonderes unternehmen. Zunächst muss die Reform noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Wer im kommenden Jahr BAföG beantragt, sollte die Entwicklung allerdings im Blick behalten – denn nach der Wohnpauschale soll später auch der Grundbedarf deutlich steigen.

Stand: 19. August 2026

Quellen

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Autor:in bei Rategeber24

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